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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
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  1. Allgemeines und Geltungsbereich

    1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Benjamin Hepting. MindLife Creations, Nördliche Uferstraße 20, 76189 Karlsruhe, Tel.: +49 (0)163 – 9281498, E-Mail: atelier.mindlife@gmail.com, Internet: www.atelier-mindlife.com (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt) und den Kund:innen (im Folgenden geschlechtsneutral „Auftraggeber“, gemeinschaftlich auch „Parteien“ genannt) des Auftragnehmers.

    2. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 

    3. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.

    4. Die AGB des Auftragnehmers gelten ausschließlich. Verwendet der Auftraggeber entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer dem ausdrücklich zugestimmt hat.

    5. Für Unternehmer gilt ergänzend: Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, gelten diese AGB gegenüber dem Auftraggeber in der zum Zeitpunkt der Beauftragung des Auftraggebers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Auftragnehmer in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss. Im Einzelfall getroffene, individuell geschlossene Rahmenvereinbarungen oder sonstige Verträge mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang und werden von diesen AGB lediglich ergänzt.

       

  2. Vertragsgegenstand

    1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Beauftragung des Auftragnehmers mit der Erbringung von Leistungen im Bereich des Designs und Innenausbaus durch den Auftraggeber. 

    2. Dieser Vertrag ist ein Werkvertrag. Ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages finden die §§ 631 ff. BGB Anwendung.

    3. Soweit sich nicht aus den gesetzlichen Vorschriften etwas anderes ergibt, schuldet der Auftragnehmer Beratungs- und sonstige Unterstützungsleistungen nur, wenn diese als vertragliche Hauptleistungspflicht vereinbart werden.

       

  3. Leistungen und Pflichten des Auftragnehmers

    1. Die konkrete Leistungsverpflichtung, Inhalt und Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen bestimmen sich ausschließlich aus dem Inhalt seiner Auftragsbestätigung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. 

    2. Der Auftragnehmer ist grundsätzlich nicht berechtigt, Dritten gegenüber als Vertreter des Auftraggebers aufzutreten, insbesondere Verhandlungen zu führen oder Willenserklärungen mit Wirkung für oder gegen den Auftraggeber abzugeben. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers.

    3. Die von dem Auftragnehmer erbrachten Werkleistungen haben dem jeweils anerkannten Stand von Technik und behördlichen sowie gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen zu entsprechen. Dabei sind von dem Auftragnehmer die spezifischen Bestimmungen, Methoden und Anwendungspraktiken des Auftraggebers zu beachten.

    4. Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes dieses Vertrages erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.

    5. Der Auftragnehmer kann seine Leistungen durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal erbringen. Er ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes Dritte als Subunternehmer einzuschalten. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person für die Leistungserbringung.

       

  4. Vertragsschluss

    1. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Vor der Weitergabe der Angebote und/oder sonstiger Unterlagen an Dritte bedarf der Auftraggeber der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

    2. Die Beauftragung der vom Auftraggeber zuvor ausgewählten Leistungen gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Vertragsangebot des Auftraggebers innerhalb von sieben (7) Tagen anzunehmen.

    3. Die Annahme erfolgt entweder,

      indem der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Annahmeerklärung (z.B. durch Auftragsbestätigung) in Schrift- oder Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Annahmeerklärung beim Auftraggeber maßgeblich ist, oder

      indem der Auftragnehmer den Auftraggeber nach Abgabe dessen Bestellung zur Zahlung auffordert, oder

      indem der Auftragnehmer mit der Erbringung der beauftragen Leistungen beginnt.

      Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Auftraggeber zu laufen und endet mit dem Ablauf des siebten (7) Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Auftragnehmer das Angebot des Auftraggebers innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Auftraggeber nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
       

    4. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

    5. Ist der Auftraggeber Unternehmer gilt ergänzend: Sofern die Parteien Sonderkonditionen vereinbart haben, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Auftraggeber.

  5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

    1. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungsleistungen unterstützen. Über die ausdrücklich genannten Mitwirkungsleistungen hinaus wird der Auftraggeber die Mitwirkungsleistungen erbringen, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erforderlich und allgemein üblich sind, und dem Auftragnehmer insbesondere

      alle erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen;

      zu den üblichen Geschäftszeiten Zutritt zu seinen Räumlichkeiten und Zugang zu seinen Mitarbeitern gestatten;

      erforderliche Arbeitsmaterialien einschließlich Arbeitsplätzen zur Verfügung stellen;

      sofern diese Leistungen vertraglich nicht dem Pflichtenkreis des Auftragnehmers zugeordnet wurden.
       

    2. Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer Informationen und Daten zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Informationen und Daten berechtigt ist. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Leistung verfolgten Zweck zu erreichen. Ferner sichert der Auftraggeber zu, dass er Inhaber sämtlicher für die vertragliche Nutzung erforderlichen Rechte ist, insbesondere, dass er über erforderliche Urheber-, Marken-, Patent-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstige Schutzrechte verfügt und sie zum Zwecke der Vertragserfüllung auf den Auftragnehmer übertragen kann, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei, die Dritte im Zusammenhang mit einer Verletzung von Rechten gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen können. Der Auftraggeber übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Auftraggeber nicht zu vertreten ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

    3. Soweit Mitwirkungsleistungen geschuldet sind und die notwendige Konkretisierung nicht bereits vertraglich erfolgt ist, fordert der Auftragnehmer diese Leistungen beim Auftraggeber mit einer angemessenen Vorlaufzeit unter Angabe der maßgeblichen Rahmenbedingungen in Schriftform an. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich in Schriftform auf aus seiner Sicht unzureichende Mitwirkungsleistungen hinweisen.

    4. Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Mitwirkungsleistungen für den Auftragnehmer unentgeltlich zu erbringen.

    5. Die vom Auftraggeber zu erbringenden Leistungen stellen echte Verpflichtungen und nicht lediglich bloße Obliegenheiten dar. Sofern und soweit der Auftraggeber die von ihm geschuldeten Leistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart erbringt und dies Auswirkungen auf die Leistungserbringung des Auftragnehmers hat, ist der Auftragnehmer von der Erbringung der betroffenen Leistungen befreit. Die entsprechenden Leistungsfristen des Auftragnehmers verschieben sich um einen angemessenen Zeitraum. Dem Auftragnehmer entstehende und nachgewiesene Mehraufwände werden unbeschadet weiterer Rechte des Auftragnehmers auf der Grundlage der vereinbarten Konditionen gesondert vergütet.

    6. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, eine Beauftragung von Verarbeitungsaufträge des Auftraggebers abzulehnen, wenn dieser dem Auftragnehmer Inhalte überlässt, die gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ein Verstoß liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber verfassungsfeindliche, rassistische, fremdenfeindliche, diskriminierende, beleidigende, Jugend gefährdende und/oder Gewalt verherrlichende Inhalte überlässt.
       

  6. Leistungsänderungen

    1. Der Auftraggeber kann bis zum Zeitpunkt der Abnahme unter Verwendung jederzeit Änderungen und Ergänzungen der Leistung verlangen, wenn diese für den Auftragnehmer umsetzbar und zumutbar sind. Der Auftragnehmer prüft Änderungsverlangen innerhalb von fünf (5) Tagen nach Eingang und teilt dem Auftraggeber das Ergebnis zusammen mit den sich ggf. ergebenden Kosten und Verschiebungen des Projektzeitplans in Form eines verbindlichen Angebots mit. Leistungen des Auftragnehmers im Rahmen des Leistungsänderungsverfahrens gemäß vorstehendem Satz 2 erfolgen für den Auftraggeber unentgeltlich.  

    2. Der Auftraggeber wird das Angebot innerhalb von fünf (5) Tagen ab Zugang des Angebots prüfen. Nimmt der Auftraggeber das Angebot an, so werden die Änderungen Vertragsbestandteil. Der Auftragnehmer hat sämtliche Arbeitsergebnisse, einschließlich der Dokumentation, an die Änderungen anzupassen. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nicht an, werden die Vertragsparteien den Vertrag unverändert fortsetzen.

    3. Der Auftragnehmer wird während eines laufenden Leistungsänderungsverfahrens die vertragsgegenständlichen Leistungen planmäßig weiterführen, es sei denn der Auftraggeber weist ihn schriftlich an, dass die Arbeiten bis zur Entscheidung über die Leistungsänderung eingestellt oder eingeschränkt werden sollen. Sind vor Abschluss des Leistungsänderungsverfahrens Leistungen zu erbringen oder Handlungen durchzuführen, die aufgrund der Leistungsänderungen nicht mehr verwertbar wären, teilt der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mit.
       

  7. Fristüberschreitung, Abnahme und Vorbehalt der Selbstbelieferung

    1. Für die Erbringung der einzelnen Leistungen des Auftragnehmers wird ein Terminplan vereinbart. Die darin ausgewiesenen Fristen sind nicht zwingend bindend, Änderungen müssen aber durch Rücksprache mit dem Auftraggeber erfolgen.

    2. Ist das Werk vertragsgemäß hergestellt, so erfolgt die Abnahme durch den Auftraggeber. Im Falle der Erbringung von Teilleistungen hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf Teilabnahmen.

    3. Die Abnahmeerklärung bzw. Teilabnahmeerklärung bedarf der Schriftform (Abnahmeprotokoll). Das Abnahmeprotokoll bzw. Teilabnahmeprotokoll ist vom Auftragnehmer zu erstellen und vom Auftraggeber gegenzuzeichnen.

    4. Gibt der Auftraggeber von ihm im Rahmen der Abnahme erkannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht erkannte nachteilige Abweichungen der Leistungen von dem Vereinbarten nicht zu Protokoll, so gelten die Leistungen hinsichtlich dieser nicht gemeldeten Abweichungen als vertragsgemäß erbracht. Für den Fall, dass der Auftraggeber seiner Pflicht zur Teilnahme an der Abnahme nicht oder nicht vollständig nachkommt, gelten die Leistungen als vertragsgemäß erbracht, soweit keine Abweichungen vorliegen, die bei einer pflichtgemäßen Teilnahme erkennbar gewesen wären. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber mit der Mitteilung der Abnahmefähigkeit der Leistungen auf diese Bedeutung seines Verhaltens hinweisen. Soweit der Auftragnehmer Beschaffenheitsabweichungen arglistig verschwiegen hat, kann sie sich auf die Regelungen dieses Absatzes nicht berufen .

    5. Terminverzüge, die auf Verschulden des Auftraggebers und von ihm beauftragte Dritter zurückzuführen sind, hat der Auftraggeber in vollem Umfang zu verantworten. Für den Auftragnehmer dürfen in diesem Fall keine Nachteile, insbesondere finanzieller Art, entstehen.

    6. Sofern zwischen den Parteien verbindliche Lieferfristen vereinbart wurden und diese trotz aller zumutbarer Anstrengungen des Auftragnehmers aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Auftragnehmer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Auftraggebers wird der Auftragnehmer unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige oder vollständige Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Auftragnehmers, wenn der Auftragnehmer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und weder den Auftragnehmer noch seine Zulieferer ein Verschulden trifft oder der Auftragnehmer im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.
       

  8. Vergütung und Zahlungsbedingungen

    1. Sofern sich aus dem Angebot des Auftragnehmers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei der angegebenen Vergütung um Gesamtpreise.

      1. Ist der Auftraggeber Verbraucher, versteht sich die angegebene Vergütung in EURO und ist ein Bruttopreis inklusive der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

      2. Ist der Auftraggeber Unternehmer, versteht sich die angegebene Vergütung in EURO und ist ein Nettopreis zzgl. der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

    2. Ist der Auftraggeber Verbraucher, sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Ausführungstermin mehr als vier (4) Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Ausführung der zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers Materialherstellungs- und/oder Material- und/oder Produktbeschaffungskosten, Lohn- und Lohnnebenkosten, Sozialabgaben sowie Energiekosten und Kosten durch Umweltauflagen, und/oder Währungsregularien und/oder Zolländerung, und/oder Frachtsätze und/oder öffentliche Abgaben und/oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangte Entgelte, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder der Kostensenkung zu ändern. Der Auftraggeber ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 5 % beträgt.

    3. Ist der Auftraggeber Unternehmer, gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der vereinbarte Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Erhöhung von Materialherstellungs- und/oder Material- und/oder Produktbeschaffungskosten, Lohn- und Lohnnebenkosten, Sozialabgaben sowie Energiekosten und Kosten durch Umweltauflagen, und/oder Währungsregularien und/oder Zolländerung, und/oder Frachtsätze und/oder öffentliche Abgaben und/oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis, sofern zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Ausführungstermin mehr als vier (4) Monate liegen. Liegt der neue Preis aufgrund des dem Auftragnehmer zustehenden Preisanpassungsrechtes 20 % oder mehr über dem ursprünglich vereinbarten Preis, hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss vom Auftraggeber unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.

    4. Sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wird, ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 20% der vereinbarten Vergütung zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Geschäftskonto des Auftragnehmers maßgebend.

    5. Die Restsumme ist nach Fertigstellung der Arbeiten und Abnahme des Werkes innerhalb von 14 Tagen ohne Skontoabzug nach Erhalt einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wird. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Geschäftskonto des Auftragnehmers maßgebend. 

    6. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, ist der Auftragnehmer berechtigt, Materialkosten gesondert im Voraus abzurechnen.

    7. Angemessene Spesen und Reisekosten werden nach Aufwand gegen Nachweis gesondert in Rechnung gestellt. Diese werden gesondert im Angebot des Auftragnehmers angegeben.

    8. Im Falle von zulässigen Teilabnahmen ist der Auftragnehmer berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.

    9. Der Auftragnehmer kann von dem Auftraggeber eine Abschlagszahlung in Höhe des Wertes der von ihm erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen verlangen. 

    10. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, ist der Auftragnehmer berechtigt, Materialkosten gesondert im Voraus abzurechnen.

    11. Für Auftraggeber, die Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Zahlungsverzug. 

    12. Für Auftraggeber, die Unternehmer sind, gilt: Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Die ausstehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Auftragnehmer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens (z.B. angemessene Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten, Kosten für Mahnverfahren oder Inkasso) vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Im Falle überfälliger Forderungen werden eingehende Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf etwaige Kosten und Zinsen und anschließend auf die älteste Forderung angerechnet.

    13. Ist der Auftraggeber Unternehmer, gilt: Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Auftragnehmers gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.

    14. Ist der Auftraggeber Unternehmer, gilt: Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Auftragnehmer erforderlich.
       

  9. Nutzungsrechte

    1. Die Nutzungsrechte an den unter Ziffer 2. genannten Werken des Auftragnehmers werden dem Auftraggeber einfach eingeräumt.

    2. Die Nutzungsrechte werden mit vollständiger Zahlung der Vergütung eingeräumt.

    3. Die Nutzungsrechte werden räumlich unbeschränkt eingeräumt.

    4. Die Nutzungsrechte sind inhaltlich unbeschränkt. Die Übertragung der Nutzungsrechte erstreckt sich auf alle derzeit bekannten Nutzungsarten und umfasst die Vervielfältigung, Verbreitung, Digitalisierung, Ausstellung, Vorführung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung und öffentliche Wiedergabe. Die betroffenen Werke können somit auf beliebige Weise, digital und analog, benutzt werden.

    5. Die Werke dürfen in allen beliebigen Medien benutzt werden.

    6. Der Auftraggeber erhält die Erlaubnis, die in Ziffer 2. genannten Werke zu bearbeiten und umzugestalten.

    7. Das Nutzungsrecht an den Werken darf vom  Auftraggeber nicht Dritten eingeräumt werden.

    8. Die Urheberpersönlichkeitsrechte des Auftragnehmers bleiben unberührt. Der Auftragnehmer hat insbesondere das Recht, eine Entstellung oder andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, soweit diese geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden.

    9. Für den Fall der vorzeitigen Vertragsbeendigung gelten die vorgenannten Ziffern im Hinblick auf die Nutzungsrechte entsprechend für den bereits fertig gestellten Teil des Werkes.
       

  10. Haftung für Mängel und Garantien

    1. Soweit zwischen den Parteien nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Rechte des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsmängeln die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die §§ 634 ff. BGB.

    2. Ist die erbrachte Leistung mangelhaft, leistet der Auftragnehmer Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung). Sofern die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer die Nachbesserung ernsthaft und endgültig verweigert.

    3. Das Recht auf Mängelbeseitigung oder Kündigung steht dem Auftraggeber nicht zu, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.
       

  11. Haftung für Schäden

    1. Hinsichtlich der von dem Auftragnehmer erbrachten Leistungen haftet dieser, dessen gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt

      bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
      bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
      bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart wird,
      soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

    2. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 11.1. uneingeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).

    3. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. 
       

  12. Vertragsdauer und Kündigung

    1. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, beginnt der Vertrag mit Vertragsschluss. Er endet mit Abnahme des Werkes, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.

    2. Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Zur Kündigung aus wichtigem Grunde ist der Auftragnehmer insbesondere berechtigt, wenn der Auftraggeber fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.

    3. Eine Kündigung muss in Schrift- oder Textform (ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) erfolgen.
       

  13. Geheimhaltung

    1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm überlassenen Daten und Unterlagen ausschließlich für die Erbringung der Leistungen zu verwenden. Die Nutzung für andere Aufträge bedarf jeweils der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.

    2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen bekannt werdenden Vorgänge Stillschweigen zu bewahren. Die Verpflichtung zum Stillschweigen erstreckt sich auf alle Mitarbeiter des Auftragnehmers. Die Bestimmung des Satzes 2 hat der Auftragnehmer durch geeignete Maßnahmen in seinem Betrieb sicherzustellen. 
       

  14. Höhere Gewalt
    Der Auftragnehmer haftet nicht in Fällen höherer Gewalt. Unter Fälle von höherer Gewalt fallen alle unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die selbst im Falle ihrer Vorhersehbarkeit außerhalb der Einflusssphäre der Parteien liegen. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht abschließend folgende Ereignisse: Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Orkane, Taifune und Blitzschlag sowie andere Unwetter ähnlichen Ausmaßes, Erdbeben, Lawinen- und Erdrutsche, Feuer, Seuchen, Pandemien, Epidemien und infektiöse Krankheiten (soweit eine solche von der WHO oder einem Ministerium ausgerufen wurde oder durch das Robert-Koch-Institut ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ festgelegt wurde), Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden, Behörden- und Regierungsanordnungen, kardinale Rechtsänderungen, Rohstoff- und Materialbeschaffungsschwierigkeiten bzw. Lieferengpässe, Sabotage, Streiks, Unruhen, Aussperrung.
     

  15. Alternative Streitbeilegung

    1. Für Auftraggeber, die Verbraucher sind, gelten die folgenden Regelungen. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

    2. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet und nicht bereit.
       

  16. Schlussbestimmungen

    1. Ist der Auftraggeber Unternehmer, gilt ergänzend: Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag durch den Auftraggeber, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Auftraggebers, ist ausgeschlossen.

    2. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

    3. Ist der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

      Letzte Aktualisierung: 01.06.2022 

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